AGB

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§ 1 Geltung der Vertagsbedingungen
(1) Für den Verkauf von Internetlösungen und für die vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die PixelProductions GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auch wenn bei Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der PixelProductions GmbH in ihrer Angabe der Erklärung des Bestellers unter http://www.pixelproductions.de/Agb/agb.php abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(3) Für die Lieferung der Internetlösungen gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. Für zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Schulungen, Einrichtung von Netzwerken, Email Client Installationen und Einrichtungen) gelten ergänzend die §§ 611 ff. BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Auch wenn bei Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der PixelProductions GmbH in ihrer Angabe der Erklärung des Bestellers unter http://www.pixelproductions.de/agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(2) Für die Lieferung und Leistungen anderer Art (z.B. Hardwarelieferung, Softwarepflege, Einrichtung und Installation von Software) sind gesonderte Verträge zu schließen.

§ 3 Preise

Soweit nichts anderes angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Zahlung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Anzahlungsrechnungen und Abschlagsrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Käufer über den gesamten Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst wird.
(3) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 5 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung der Internetlösung und die Einräumung des Nutzungsrechts.
(2) Maßgebend für den Umfang, Art und Qualität der Lieferung und Leistungen ist die beiderseits unterzeichnete Auftragsbestätigung der PixelProductions GmbH, sonst das Angebot der PixelProductions GmbH. Sonstige Angaben, Anforderungen, Änderungen im Leistungsumfang werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die PixelProductions GmbH sie schriftlich bestätigt hat.
(3) Der Besteller erhält die Internetlösungen/Applikationen auf einen dafür vom Besteller bereitgestellten und geeigneten Internetserver.
(4) Die PixelProductions GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleiben die Applikationen, Grafiken sowie sämtliche Nutzungsrechte Eigentum der PixelProductions GmbH. Die PixelProductions GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung alleinberechtigt, und kann das Nutzungsrecht des Käufers widerrufen. Mit vollständiger Kaufpreiszahlung gehen alle Nutzungsrechte auf den Käufer/Kunden über. Der Käufer/Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Applikationen an Dritte zu veräußern oder sonst wie zu übertragen, es sei denn die PixelProductions GmbH erklärt schriftlich ihre Zustimmung.

§ 7 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus dem Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Käufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkt Haftungsgesetz.
(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 8 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.