Digital Jetzt - Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Mit uns lohnt sich Ihr Schritt in die Digitalisierung. Profitieren Sie von unserem Know-How und der "Digital Jetzt"-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf lokale Geschäfte und Händler sind gravierend. Gleichzeitig macht die Digitalisierung in diesen Zeiten große Fortschritte. Dank der modernen Medien ist es möglich von zu Hause aus zu arbeiten, soziale Kontakte zu pflegen und einzukaufen!

Zur rechten Zeit also hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Förderprogramm "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU" ins Leben gerufen, um die Digitalisierung des Mittelstands nach vorne zu bringen. Lassen Sie diese Chance nicht ungenutzt! Geben Sie Ihren Kunden jetzt die Gelegenheit, Sie weiterhin unterstützen zu können, bieten Sie Ihre Produkte online an und profitieren Sie von der "Digital Jetzt"-Förderung des BMWi!

Road to Digitalisation

Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen:
  • aller Branchen
  • inklusive Handwerksbetriebe und freier Berufe
  • mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt:
  • der nicht zurückgezahlt werden muss
  • mit einer Umsetzungszeit von 12 Monaten
  • mit Auszahlung nach Verwendungsnachweisprüfung

Was wird gefördert?

Investitionen in digitale Technologien:
  • Shopsoftware für Onlineshops
  • PIM - Produktinformationsmanagement-Systeme
  • Soft- und Hardware für interne und externe Vernetzung
  • IT-Sicherheit und Datenschutz
Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden:
  • im Umgang mit digitalen Technologien
  • zur Erarbeitung und Umsetzung digitaler Strategien
  • in Sachen IT-Sicherheit und Datenschutz
  • zu digitalem Arbeiten und Basiskompetenzen

Wie funktioniert die Förderung?

Der Antrag für die "Digital Jetzt"-Förderung kann online auf der Seite des BMWi eingereicht werden.
Für die Bewilligung des Förderantrags muss ein Digitalisierungsplan vorgelegt werden, der das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreibt, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert und den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen aufzeigt sowie die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen aufzeigt.
Das Digitalisierungsvorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben und muss nach Bewilligung innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden. Anschließend muss die Verwendung der Fördermittel nachgewiesen werden, damit die Auszahlung durchgeführt wird.
Außerdem sollte dargestellt werden, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition stärkt.

Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Michael Gönning

Geschäftsführer
info@pixelproductions.de
02941 / 22 333
Michael Gönning

Oder rund um die Uhr...

* Pflichtfeld